Fall 2005-053N

„Ihr Sautürken»

St. Gallen

Verfahrensgeschichte
2005 2005-053N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Nach einem Streit mit einem Bekannten begann die Angeklagte in alkoholisiertem Zustand vor einem Bahnhofskiosk zu randalieren. Hierbei beschädigte sie ein Auto durch Fusstritte und belästigte die anwesenden Personen auf grobe Weise. Weiter beleidigte sie die vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten massiv, bespuckte diese und versuchte sie ausserdem auch zu treten. Auch rief sie mehrfach „ihr Sautürken». Strafmindernd wird der offensichtlich beträchtliche Alkoholisierungsgrad der Angeklagten berücksichtigt. Die Angeklagte ist bereits wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Busse bzw. zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden.

Entscheid

Die Angeklagte wird wegen Gewalt und Drohung gegenüber Beamten und Behörden, Rassendiskriminierung, Sachbeschädigung sowie mutwilliger Belästigung zu einer Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt. Weiter hat sie die Kosten in der Höhe von Fr. 550 zu tragen.