Fall 2007-074N

Antisemitische Äusserung in TV-Sendung

Solothurn

Verfahrensgeschichte
2007 2007-074N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt ein Nichteintreten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Medien (inkl. Internet)
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Angeklagte äusserte sich nach Meinung des Anzeigenstellers herabsetzend über die Angehörigen des jüdischen Glaubens, indem er in der Sendung «7 vor 7» des TV-Senders Telebasel eine Textstelle aus einem Buch von Rudolf Steiner relativierte.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde tritt nicht auf die Anzeige ein, da der Angeklagte mit seinem Verhalten bloss seine Meinung wiedergegeben habe zur Frage, ob gewisse Stellen im in der Sendung erwähnten Buch von Rudolf Steiner aus seiner Sicht rassendiskriminierend seien oder nicht.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde tritt nicht auf die Anzeige ein.