Fall 2009-011N

«Heil Hitler» und Hitlergruss in einem Park

Zürich

Verfahrensgeschichte
2009 2009-011N Die Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30 und zu einer Busse von CHF 300.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Wort;
Gesten / Gebärden
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Angeschuldigte sagte lautstark in einem Park Hitlerparolen wie «Sieg Heil» oder «Heil Hitler» und führte mehrmals den Hitlergruss aus.

Entscheid

Der Angeschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30 und zu einer Busse von CHF 300 verurteilt.