Fall 2009-018N

Rassistischer Vorfall im Gefängnis

Aargau

Verfahrensgeschichte
2009 2009-018N Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz Zuständige Strafverfolgungsbehörde
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse
Stichwörter
Tätergruppen Angestellte im öffentlichen Dienst
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten
Gesellschaftliches Umfeld Weiteres gesellschaftliches Umfeld
Ideologie Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Der Vollzugangestellte eines Bezirkgefängnisses erstellte einen Situationsbericht, in dem unter anderem auch der «rassistischen Grundton» und die rassistisch motivierte Unterbringung von Häftlingen in den Kellerzellen kritisiert wurde. Er schilderte einige dieser Vorfälle dem Bezirksamtmann, welcher die Strafuntersuchung gegen die Angeklagten eröffnete.

Der Vollzugsangestellte macht geltend, dass insbesondere Schwarzafrikaner in die Kellerzellen gebracht werden.
Die Abklärungen ergaben, dass die Gefangenen allgemein dann in diese Zellen gebracht werden, wenn sie die Zelle absichtlich beschmutzen oder Sachen beschädigen oder bei ungenügender Hygiene. Im geschilderten Vorfall erfüllte der Insasse diese Voraussetzungen und wurde aus diesem Grund in eine Kellerzelle gebracht. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass insbesondere Schwarzafrikaner dort untergebracht werden.
Es wurde weiter vorgebracht, dass Sprüche mit «rassistischen Grundton» insbesondere zu Schwarzafrikaner, gemacht wurden. Die Angeklagten wiesen diese Vorwürfe zurück. Aus den gemachten Angaben konnte kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden.

Entscheid

Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.