Fall 2009-051N

„Sieg Heil“ 4

Solothurn

Verfahrensgeschichte
2009 2009-051N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte skandierte zusammen mit anderen Rechtsgesinnten am Hauptbahnhof «Sieg Heil». Die zuständige Strafverfolgungsbehörde beurteilt dieses Verhalten als eine öffentliche Verbreitung der Ideologie des Nationalsozialismus, die auf die systematische Herabsetzung und Verleumdung der Juden gerichtet sei.

Der Beschuldigte erfüllt neben der Rassendiskriminierung noch etliche weitere Tatbestände, u.a. mehrfacher Landsfriedensbruch, mehrfacher Angrif und mehrfache Sachbeschädigung.

Sachverhalt

Der Beschuldigte skandierte zusammen mit anderen Rechtsgesinnten am Hauptbahnhof «Sieg Heil». Die zuständige Strafverfolgungsbehörde beurteilt dieses Verhalten als eine öffentliche Verbreitung der Ideologie des Nationalsozialismus, die auf die systematische Herabsetzung und Verleumdung der Juden gerichtet sei.

Der Beschuldigte erfüllt neben der Rassendiskriminierung noch etliche weitere Tatbestände, u.a. mehrfacher Landsfriedensbruch, mehrfacher Angrif und mehrfache Sachbeschädigung.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs. 1 StGB schuldig. Er wird für dieses und etliche andere Delikte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 80.00 verurteilt. Der Vollzug von 90 Tagessätzen wird unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben. Ferner wird er mit Busse von CHF 2‘000.00 bestraft. Für den Fall der Nichtleistung der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 500.00.