Fall 2010-002N

Rassistische Äusserungen in der Öffentlichkeit

Aargau

Verfahrensgeschichte
2010 2010-002N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Hautfarbe);
Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Angeschuldigte war Mitglied einer alkoholisierten Polterabendgruppe. Ein Passant, welcher mit zwei dunkelhäutigen Kindern unterwegs war, wurde vom Angeschuldigten und einem weiteren Mitglied der Gruppe mit rassistischen Äusserungen wie «Rassenschänder» beschimpft und geschlagen. Wegen des Vorfalls wurde die Gruppe einer Polizeikontrolle unterzogen, wobei sich der Angeschuldigte mit nacktem und mit Nazi-Tätowierungen versehenem Oberkörper (Adler mit Hakenkreuz, behelmter Soldat mit SS-Runen, «1488»-Symbol, etc.) zur Schau stellte und mehrfach in der Öffentlichkeit laut schrie: «Diese Scheiss-Nigger», «Alles wegen diesen Scheiss-Niggern». Des Weiteren beschimpfte er auch die anwesenden Polizisten.

Entscheid

Die 1. kantonale Instanz spricht den Angeschuldigten wegen Rassendiskriminierung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von CHF 9‘000.00 sowie zu einer Busse von CHF 700.00 verurteilt.