Fall 2012-017N
Wallis
Verfahrensgeschichte | ||
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2012 | 2012-017N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Wort; Gesten / Gebärden |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte; Freizeit / Sport |
Ideologie | Rechtsextremismus |
Der Beschuldigte schrie vor den Gästen mehrerer Restaurants mehrmals «Sieg heil» und machte dazu den «Hitlergruss». Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten u.a. wegen mehrfacher Rassendiskriminierung.
Der Beschuldigte schrie vor den Gästen mehrerer Restaurants mehrmals «Sieg heil» und machte dazu den «Hitlergruss».
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten u.a. wegen mehrfacher Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 100.00.