Fall 2017-012N
Graubünden
Verfahrensgeschichte | ||
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2017 | 2017-012N | Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Beschuldigte. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2); Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Internet (ohne Soziale Medien) |
Ideologie | Antisemitismus |
Die Beschuldigte teilte im Mai 2017 einen Beitrag von X.NET auf ihrem Facebookaccount und schrieb einen antisemitischen Kommentar.
Die Beschuldigte teilte im Mai 2017 einen Beitrag von FAZ.NET auf ihrem Facebookaccount und schrieb dazu: «PUTIN hat schon wieder Recht! Es ist allerhöchste Zeit, dass die Holocaust-Lüge aufgedeckt und die Verursacher genannt werden!!! Dann müsste Rothschilds Israel den Deutschen einige Milliarden zurückzahlen!!!!! » Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass sie durch diese Aussage den Völkermord an den Juden öffentlich verharmloste. Sie habe gewusst, dass ihre Äusserung von einem grösseren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Kreis von Personen wahrgenommen werden könne und habe dies zumindest in Kauf genommen. Damit hat sie gegen Art. 261bis StGB verstossen und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Die Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB), schuldig erklärt und sie wird bestraft mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend CHF 2'400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 400.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 6 Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 575.00 werden der Beschuldigten auferlegt.