Fall 2017-033N

«Komm schlag mich du Hurentürk, hau ab und geh zurück in die Türkei."

Bern

Verfahrensgeschichte
2017 2017-033N Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigte. Er wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 120.00, ausmachend CHF 1’800.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 360.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 3 Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 500.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Ethnie
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Beschuldigte rief während einer verbalen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit auf einem stark frequentierten Platz und in einer für mehrere anwesende Personen verständlichen Lautstärke diskriminierende Sätze.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Der Beschuldigte rief während einer verbalen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit auf einem stark frequentierten Platz und in einer für mehrere anwesende Personen verständlichen Lautstärke: "Komm schlag mich du Hurentürk, hau ab und geh zurück in die Türkei."

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen.