Fall 2020-003N

Sendung nationalsozialistischer Bilder und Symbole via Klassen-Chat

Zürich

Verfahrensgeschichte
2020 2020-003N Die zuständige Jugendstrafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1);
Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen;
Jugendliche
Opfergruppen Juden
Tatmittel Elektronische Kommunikation;
Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Schule;
Soziale Medien
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Ein Schüler hat seinen jüdischen Mitschülern via WhatsApp in einem privaten Chat und auch in einem Klassen-Chat nationalsozialistische Bilder und Symbole geschickt. Die Behörde haben entschieden, dass der Klassen-Chat ein privater Raum ist. Das Strafverfahren wird eingestellt.

Sachverhalt

Ein Schüler hat seinen jüdischen Mitschülern via WhatsApp in einem privaten Chat und auch in einem Klassen-Chat nationalsozialistische Bilder und Symbole geschickt.

Rechtliche Erwägungen

Öffentlich bedeutet, dass die fraglichen Äusserungen o.ä. an einen grösseren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis gerichtet sein müssen (vgl. BGE 123 IV 202, 208, BGE 126 IV 177 jeweils mit weiteren Hinweisen).

Diese Anforderung ist vorliegend nicht erfüllt, da es sich beim Klassen-Chat um einen Chat handelte, dessen Mitglieder eben genau durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden waren. Die Äusserungen wurden somit in einem privaten und nicht in einem öffentlichen Rahmen gemacht (vgl. MJ 19.000120).

Entscheid

Die zuständige Jugendstrafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.