Fall 2020-026N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
---|---|---|
2020 | 2020-026N | Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. |
Juristische Suchbegriffe | |
---|---|
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
---|---|
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Beschreibung. Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
Keine Beschreibung. Die Rassendiskriminierung dauerte über mehrere Jahre hinweg.
-
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Das erstinstanzliche Gericht verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 240.00.