Fall 2020-026N

Verbreitung einer Ideologie

Bern

Verfahrensgeschichte
2020 2020-026N Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Keine Beschreibung. Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Keine Beschreibung. Die Rassendiskriminierung dauerte über mehrere Jahre hinweg.

Rechtliche Erwägungen

-

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Das erstinstanzliche Gericht verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 240.00.