Fall 2022-113N
Basel-Landschaft
Verfahrensgeschichte | ||
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2022 | 2022-113N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt um eine Einstellungsverfügung. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | Rasse |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien |
Tatmittel | Wort |
Gesellschaftliches Umfeld | Nachbarschaft; Freizeit / Sport |
Ideologie | Rassismus (Nationalität / Herkunft) |
Der Beschuldigte hat anlässlich eines Spaziergangs den Geschädigten rassistisch beschimpft.
Sie zuständige Strafverfolgungsbehörde, hat eine Vergleichsverhandlung gemäss Art. 316 Abs. 1 StPO angesetzt, an welcher eine Einigung erzielt werden konnte. Das Verfahren gegen den Beschuldigten ist somit einzustellen.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, anlässlich eines Spaziergangs in einem Wohnquartier, in eine verbale Auseinandersetzung geraten zu sein und den Geschädigten als «Scheiss Asiaten» bezeichnet zu haben.
Sie zuständige Strafverfolgungsbehörde, hat eine Vergleichsverhandlung gemäss Art. 316 Abs. 1 StPO angesetzt, an welcher eine Einigung erzielt werden konnte. Das Verfahren zur Beschimpfung (Art. 177 StGB) und der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) gegen den Beschuldigten ist somit einzustellen.