Cas 1995-002N

Schriftzug: «Wir kriegen euch alle, ihr Scheiss-Kanaken»

Zurich

Historique de la procédure
1995 1995-002N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Incitation à la haine et à la discrimination (al. 1);
Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Ethnie
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Jeunes
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der jugendliche Angeklagte schrieb den Schriftzug «Wir kriegen euch alle ihr Scheiss-Kanaken!" auf die Sitzbank einer Bushaltestelle. Er versuchte am nächsten Tag, den Schriftzug zu entfernen, was ihm nicht gelang. Der Angeklagte gehörte zum Zeitpunkt der Tat zum Kreis der Skinhead-Szene in Zürich und ist wegen weiterer Vergehen im Zusammenhang mit Vorfällen in der Szene angeklagt.

Die Strafverfolgungsbehörde qualifizierte die Äusserung als öffentlichen Aufruf zu Hass und Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 («Wir kriegen euch alle») sowie als Herabsetzung in einer gegen die Menschenwürde der betroffenen Ethnien verstossende Weise im Sinne von Abs. 4 Hälfte 1 («Scheiss-Kanaken»). (E.II.1)

Décision

Verurteilung zu einer unentgeltlichen Arbeitsleistung von 10 Tagen wegen Sachbeschädigung, Rassendiskriminierung und Landfriedensbruch.