Cas 2002-032N

„Mosad und Kennedy ?“

Bâle-Campagne

Historique de la procédure
2002 2002-032N Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Busse von CHF 300.- verurteilt.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Propagation d'une idéologie (al. 2)
Objet de protection Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Beschuldigte veröffentlichte in einem öffentlich zugänglichen Internetforum einen Artikel mit dem Titel «Mosad und Kennedy ?", in welchem unter anderem behauptet wird, dass das sogenannte Weltjudentum die Weltherrschaft an sich reissen und die gesamte nichtjüdische Menschheit unterdrücken wolle. Der verleumderische und diskriminierende Artikel wurde vom Angeschuldigten unter eigenem Namen veröffentlicht.

Décision

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Busse von CHF 300.- verurteilt. Desweitern werden ihm neben einer Probezeit von einem Jahr für die Löschung des Eintrags im Strafregister auch die Verfahrenskosten auferlegt.