Cas 2002-032N
Bâle-Campagne
Historique de la procédure | ||
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2002 | 2002-032N | Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Busse von CHF 300.- verurteilt. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Propagation d'une idéologie (al. 2) |
Objet de protection | Religion |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Ecrits |
Environnement social | Médias sociaux |
Idéologie | Antisémitisme |
Der Beschuldigte veröffentlichte in einem öffentlich zugänglichen Internetforum einen Artikel mit dem Titel «Mosad und Kennedy ?", in welchem unter anderem behauptet wird, dass das sogenannte Weltjudentum die Weltherrschaft an sich reissen und die gesamte nichtjüdische Menschheit unterdrücken wolle. Der verleumderische und diskriminierende Artikel wurde vom Angeschuldigten unter eigenem Namen veröffentlicht.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Busse von CHF 300.- verurteilt. Desweitern werden ihm neben einer Probezeit von einem Jahr für die Löschung des Eintrags im Strafregister auch die Verfahrenskosten auferlegt.