Cas 2005-053N

„Ihr Sautürken»

St-Gall

Historique de la procédure
2005 2005-053N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Déclarations orales;
Voies de fait
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Nach einem Streit mit einem Bekannten begann die Angeklagte in alkoholisiertem Zustand vor einem Bahnhofskiosk zu randalieren. Hierbei beschädigte sie ein Auto durch Fusstritte und belästigte die anwesenden Personen auf grobe Weise. Weiter beleidigte sie die vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten massiv, bespuckte diese und versuchte sie ausserdem auch zu treten. Auch rief sie mehrfach „ihr Sautürken». Strafmindernd wird der offensichtlich beträchtliche Alkoholisierungsgrad der Angeklagten berücksichtigt. Die Angeklagte ist bereits wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Busse bzw. zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden.

Décision

Die Angeklagte wird wegen Gewalt und Drohung gegenüber Beamten und Behörden, Rassendiskriminierung, Sachbeschädigung sowie mutwilliger Belästigung zu einer Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt. Weiter hat sie die Kosten in der Höhe von Fr. 550 zu tragen.