Cas 2008-044N

„Ihr verdammten Juden“

Bâle-Campagne

Historique de la procédure
2008 2008-044N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs;
Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Lieux publics
Idéologie Antisémitisme;
Racisme (couleur de peau);
Extrémisme de droite

Synthèse

Der Beschuldigte schrieb er mit schwarzem und rotem Filzstift die Tags, „SS Ihr verdammten Juden“, „No Niggers (exept KBJ), no dogs, no Jews“. Ferner beteiligte er sich an anderen Delikten.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB, des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie der mehrfachen Zuwiderhandlung gegen das Transportgesetz schuldig. Er wird mit einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je CHF 30.00 bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. Ferner wird er mit einer Busse von CHF 2500.00 bestraft. Für den Fall der Nichtleistung der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 3‘441.65.