Cas 2009-007N

Muslimfeindliche Äusserungen in einem öffentlichen Forum

Soleure

Historique de la procédure
2009 2009-007N Die Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 14 Tagessätzen zu je CHF 180.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Musulmans
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Hostilité à l'égard des personnes musulmanes

Synthèse

Der Angeklagte nahm an einer Diskussion im Forum einer politischen Partei teil und schickte den folgenden Beitrag: «…da es sich bei den geistigen Fürzen (Flatulenzen) der Muslime eher um Giftgas handelt und dieses dem Kriegsmaterialgesetz unterliegt, müssten Minarette eigentlich als Sondermüll-Hochtemperaturöfen behandelt werden und für diese gelten besonders hohe Anforderungen.» Damit hat der Angeklagte öffentlich eine Gruppe von Personen wegen ihrer Religion verunglimpft und herabgesetzt (vgl. auch Urteil 2008-3).

Décision

Der Angeklagte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 14 Tagessätzen zu je CHF 180 verurteilt.