Cas 2009-023N

«Gesindel und Mörderpack (und da ist der Balkan führend) gehört nicht in unser Land!» in einem Forum

Zurich

Historique de la procédure
2009 2009-023N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Ethnie
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Publiquement (en public)
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Etrangers / autres ethnies
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Im Rahmen der Diskussion im Internet-Forum einer Partei mit dem Titel «3 jugendliche Jugos töten Schweizer an der Fasnacht» setzte der Angeklagte den folgenden Beitrag: «Seine gewalttätige, niedere menschliche Kultur kommt mit unserem Pass nachweislich nicht abhanden. (…) Gesindel und Mörderpack (und da ist der Balkan führend) gehört nicht in unser Land!».

Mit diesem Beitrag wird der Eindruck erweckt, dass der Autor den Leuten aus dem Balkan die Gleichstellung mit anderen menschlichen Wesen abspricht und diese als Menschen zweiter Klasse qualifiziert. Der Angeklagte nahm in Kauf, dass er mit seinem Beitrag die Betroffenen in deren Menschenwürde herabsetzten könnte.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 120 und zu einer Busse von CHF 300.