Cas 2009-027N

Antisemitische Beiträge auf einer Internetseite

Grisons

Historique de la procédure
2009 2009-027N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Incitation à la haine et à la discrimination (al. 1);
Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Extrémisme de droite

Synthèse

Der Angeklagte hat auf der Homepage einer rechtsextremen Organisation mehrere antisemitische Beiträge gesetzt. Er ist ehemaliges Mitglied dieser Organisation. Die Eintragungen lauten wie folgt:
- Der Holocaust wird als die grösste Propagandalüge in die Geschichte eingehen.
-Die einzige Lösung ist und bleibt Israel und die jüdische Weltbevölkerung zu vernichten.
-Es ist wirklich schon erschreckend, wie sich die Lüge von vergasten Juden in schrecklichen Arbeitslagern schon in die Köpfe von so manschen nationalen Bürgern eingeschlichen hat.
-Israel und Juden haben kein Existenzrecht!
-Wenn nun mal das Brennholz ausgeht, können wir ja mal versuchen, ob Juden wirklich so gut brennen wie es uns erzählt wird.
-Gaskammern sind Phantasien der Nachkriegszeit.

Der Angeklagte gab zu, noch weitere Eintragungen gemacht zu haben. Er ist aber schliesslich aus der Organisation ausgetreten.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sprach den Angeklagten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 80.-.