Cas 2009-043N

Rechtsextreme Gegenstände

Bâle-Campagne

Historique de la procédure
2009 2009-043N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Aucune indication sur les moyens utilisés
Environnement social Aucune indication sur l'environnement social
Idéologie Extrémisme de droite

Synthèse

Unter den beschlagnahmten Gegenständen befanden sich etliche Waffen und Gegenstände mit Bezug zur rechtsextremen Szene: ein Metallemblem, ein Fingerring mit Hakenkreuz, ein Anhänger mit Kelten- und Hakenkreuz, ein Pin mit Hakenkreuz, eine Hakenkreuzfahne, diverse Schriftstücke und Kleber mit rechtsradikalem Hintergrund. Die Gegenstände mit Bezug zur rechtsextremen Szene wurden im Einverständnis mit dem Angeklagten eingezogen.Keine weiteren Angaben zum Sachverhalt.

Décision

Der Angeklagte wird unter anderem des mehrfachen Raufhandels, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Rassendiskriminierung für schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von 12 Monaten verurteilt.