Cas 2010-015N

Rassistischer Inhalt einer CD 4

Lucerne

Historique de la procédure
2010 2010-015N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection Objet de protection en général
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Sons / images
Environnement social Aucune indication sur l'environnement social
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Der Angeklagte wurde als Mitglied einer Band mittels einer CD in Mittäterschaft der Drohung, der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen/Gewalttätigkeit und der Rassendiskriminierung für schuldig erklärt. Zum Inhalt der Liedertexte wurden keine Angaben gemacht. Überdies wurde der Angeklagte wegen unsachgemässer Aufbewahrung einer Gas-/Schreckschusspistole der Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig erklärt.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Angeklagten in Mittäterschaft der Drohung, der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen/Gewalttätigkeit, der Rassendiskriminierung und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig. Er wird zu einer unbedingt vollziehbaren Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00, insgesamt CHF 3‘600.00 sowie zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt.