Cas 2010-025N

Antisemitische Sprayereien

Argovie

Historique de la procédure
2010 2010-025N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren gegen den Angeschuldigten ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Lieux publics
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Dem Angeschuldigten wurden mehrfache Sachbeschädigung, Rassendiskriminierung und Raub, eventualiter Nötigung vorgeworfen. Im Zusammenhang mit den gemeinsam mit zwei Kollegen begangenen Sprayereien an einer Asylbewerberunterkunft, geriet der Angeschuldigte unter Verdacht für weitere Sachbeschädigungen, insbesondere Sprayereien verantwortlich zu sein: Sprayereien von Davidsternen mit dem Wort «raus» an einer Gebäudefassade und einem Personenwagen, Zerkratzen eines Personenwagens mittels spitzem Gegenstand (anbringen eines Davidsterns auf der Fahrertüre sowie eines Hakenkreuzes auf der Beifahrertüre), sowie weitere Sprayereien von Davidsternen mit Buchstabenkombinationen an verschiedenen Hausfassaden. Des Weiteren wurde der Angeschuldigte im Zusammenhang mit einem Vorfall befragt, bei dem eine Frau nach Geldbezug vom Geldautomaten antisemitisch beschimpft und aufgefordert wurde, dem Täter CHF 310.00 auszuhändigen.

Beim letzteren Vorfall sei der Angeschuldigte gemäss Strafverfolgungsbehörde in seinem Lehrbetrieb in einer anderen Ortschaft am arbeiten gewesen. Auch die anderen Vorfälle und Sprayereien bestritt der Angeschuldigte anlässlich der polizeilichen Befragung vehement. Da keine weiteren konkreten Hinweise vorlägen, welche den Tatverdacht dem Angeschuldigte gegenüber erhärten würden, können die Delikte gemäss Strafverfolgungsbehörde nicht anklagegenügend nachgewiesen werden. Das Verfahren müsse deshalb eingestellt werden.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren gegen den Angeschuldigten ein.