Cas 2010-054N

«Sieg Heil!"

Argovie

Historique de la procédure
2010 2010-054N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Déclarations orales;
Gestes
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (couleur de peau);
Extrémisme de droite

Synthèse

Der Beschuldigte war Mitglied einer alkoholisierten Polterabendgruppe, welche sich nachmittags auf dem Bahnhofplatz in Baden aufhielt. Aus deren Mitte wurde dann Y., welcher mit zwei dunkelhäutigen Kindern unterwegs war, durch den Beschuldigten mit rassistischen Äusserungen wie 'Rassenschänder' betitelt und vom Beschuldigten auch auf den linken Oberarm geschlagen. Aufgrund dieser Vorfälle sah sich die Polizei veranlasst die Gruppe zu kontrollieren.
Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, wie der Beschuldigte erneut in der Öffentlichkeit den Passanten Z. mit «Rassenschänder» titulierte, den Hitlergruss machte und «Sieg Heil!" sowie «das einzige Kreuz, welches ich akzeptiere, ist das Hakenkreuz», schrie.

Décision

Der Angeklagte wird vom Gericht der Beschimpfung, der Rassendiskriminierung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Angeklagte wird mit einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten bestraft.