Cas 2011-006N
Zurich
Historique de la procédure | ||
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2011 | 2011-006N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Etrangers et membres d'autres ethnies |
Moyens utilisés | Ecrits; Communication électronique |
Environnement social | Milieu scolaire; Internet (sans réseaux sociaux) |
Idéologie | Aucune indication sur l'idéologie |
Als Reaktion auf die angebliche Brustvergrösserung einer Mitarbeiterin in einer Schule, verfasste eine Person eine E-Mail mit dem Betreff : Werte in der Schule ?. In der E-Mail bringt der Verfasser, bezogen auf die Brustvergrösserung, seine Sorge um die Werte der Schule zum Ausdruck. Als Antwort darauf schrieb der Beschuldigte eine E-Mail mit dem Titel: Ihre Anfrage: Werte der Schweizer Schulen bzw. der Schweizerinnen und Schweizer im Allgemeinen. In dieser E-Mail äussert sich der Beschuldigte beispielsweise wie folgt:
So haben Sie bestimmt auch etwas gegen unser Negerlehrpersonal in der Schweiz,( ) Bestimmt richtet sich ihr Ekel auch gegen unseren Primarlehrer aus dem Nachbarsdorf, den Drecksitaliener mit der Beinprothese.( ) Ganz allgemein und schon mal vorweg, wir mögen hier die Deutschen in der Schweiz nicht,( ) zu meinem Bedauern und schockiert muss ich feststellen, dass auch noch Generationen später in ihren Breiten immer noch arisches Gedankengut gepflegt wird,( ) Vergessen sie nicht, die STASI war ihr Land, nicht unseres.,( ) Nochmals neu: Wenn sie sich nun etwas rat- oder sprachlos fühlen, schlage ich vor, dass sie zusammen mit ihrem Mann ihren Grossvater besuchen und fragen, was er denn früher in der SS mit Menschen gemacht hat in denselben Situationen, welche andere Werte und Normen (Zitat sie selbst) hatten. Er wird ihnen sicherlich zu helfen wissen, da bin ich überzeugt. ( ) In diesem Sinne mit besten Grüssen aus der liberalen Schweiz, welche sie niemals mögen wird. Garantiert. ( ) PS. Ich gebs ja zu, ich habe die ganze nationalsozialistische Sache etwas ausgeschlachtet. ( ) PSS. Haben sie das Wortspiel bemerkt? Ja? Ausgeschlachtet? Hmm? Groschen runter, ja?
Der Beschuldigte gab an, die E-Mail als satirische Stellungnahme zum E-Mail Werte in der Schule geschrieben zu haben. Eine Diskriminierung oder Herabsetzung der deutschen Staatsangehörigkeit sei nicht beabsichtigt gewesen. Die Ausdrücke Negerlehrpersonal und Drecksitaliener seien aus dem Kontext gerissen.
Die Strafverfolgungsbehörde hält fest, dass der Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt sei, wenn die Diskriminierung einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion, in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise erfolge. Da sich der Ausdruck Drecksitaliener nicht auf die Zugehörigkeit zu einer Ethnie beziehe, sondern nur auf die Staatsangehörigkeit hinweise, handele es sich hierbei nicht um ein Schutzobjekt gemäss Art. 261bis Abs. 4 StGB. Auch die Bezeichnung Negerlehrpersonal und Neger seien zwar verpönt., mangels Degradierung jedoch nicht rassendiskriminierend im Sinne des Art. 261bis Abs. 4 StGB.
Die Strafverfolgungsbehörde führt weiter aus, dass auch die beleidigenden Äusserungen über Deutsche, die Voraussetzungen des Art. 261bis Abs. 4 StGB nicht erfüllen würden. Der Beschuldigte habe diese Äusserungen nämlich nicht in einer die Menschenwürde verachtenden Weise formuliert.
Die Strafverfolgungsbehörde kommt demnach zu dem Schluss, dass das Strafverfahren einzustellen sei.
Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.