Cas 2011-033N

Antisemitische und rassistische Sprayereien

Valais

Historique de la procédure
2011 2011-033N Das Verfahren wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt, da sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs;
Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Lieux publics
Idéologie Antisémitisme;
Racisme (couleur de peau)

Synthèse

Eine unbekannte Täterschaft sprayte an mehreren Orten die Slogans «sieg Heil», «Nigger» und «Sieg» auf den Boden und an Fassaden. Der Verdacht fiel auf X., da er sich bei seinem Arbeitgeber für mehrere Tage krankmeldete und durch seine Lehrstelle Zugang zu Spraydosen in einem abgeschlossenen Depot hatte. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben jedoch, dass X. mit den Vorfällen nichts zu tun hatte.
Das Verfahren gegen X. wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt.

En fait / faits

Eine unbekannte Täterschaft sprayte an mehreren Orten die Slogans «sieg Heil», «Nigger» und «Sieg» auf den Boden und an Fassaden. Der Verdacht fiel auf X., da er sich bei seinem Arbeitgeber für mehrere Tage krankmeldete und durch seine Lehrstelle Zugang zu Spraydosen in einem abgeschlossenen Depot hatte. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben jedoch, dass X. mit den Vorfällen nichts zu tun hatte.

Décision

Das Verfahren wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt, da sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat.