Cas 2011-033N
Valais
Historique de la procédure | ||
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2011 | 2011-033N | Das Verfahren wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt, da sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs; Personnes noires / PoC |
Moyens utilisés | Ecrits |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Antisémitisme; Racisme (couleur de peau) |
Eine unbekannte Täterschaft sprayte an mehreren Orten die Slogans «sieg Heil», «Nigger» und «Sieg» auf den Boden und an Fassaden. Der Verdacht fiel auf X., da er sich bei seinem Arbeitgeber für mehrere Tage krankmeldete und durch seine Lehrstelle Zugang zu Spraydosen in einem abgeschlossenen Depot hatte. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben jedoch, dass X. mit den Vorfällen nichts zu tun hatte.
Das Verfahren gegen X. wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt.
Eine unbekannte Täterschaft sprayte an mehreren Orten die Slogans «sieg Heil», «Nigger» und «Sieg» auf den Boden und an Fassaden. Der Verdacht fiel auf X., da er sich bei seinem Arbeitgeber für mehrere Tage krankmeldete und durch seine Lehrstelle Zugang zu Spraydosen in einem abgeschlossenen Depot hatte. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben jedoch, dass X. mit den Vorfällen nichts zu tun hatte.
Das Verfahren wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt, da sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat.