Cas 2012-019N

"Ausländer haben sich auf den Boden zu legen und zu schweigen, wenn ein Schweizer vorbeigeht"

Bâle-Ville

Historique de la procédure
2012 2012-019N Das zuständige Militärgericht verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Autorité/Instance Tribunal militaire
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Déclarations orales;
Voies de fait
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (couleur de peau)

Synthèse

Der Beschuldigte beschimpfte den Geschädigten wegen dessen ausländischen Abstammung und dunkler Hautfarbe mehrfach als „Neger“. Nachdem der Begleiter des Geschädigten den Beschuldigten nach den Gründen seines Verhaltens gefragt hatte, begab sich dieser zu ihnen und sagte, Ausländer hätten sich auf den Boden zu legen und zu schweigen, wenn ein Schweizer vorbeigehe.

In der Folge gerieten der Beschuldigte und der Geschädigte verbal aneinander, wobei der Beschuldigte seinem Gegner ohne Vorwarnung mit der rechten Faust ins Gesicht schlug. Der Beschuldigte wies zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.89 und höchstens 2.44 Gewichtspromille auf. Er wusste, dass er unter Alkoholeinfluss zu aggressivem Verhalten neigt. Der Vorfall ereignete sich im öffentlichen Raum, als sich die Beteiligten im Ausgang befanden, und wurde von verschiedenen militärischen und zivilen Drittpersonen wahrgenommen.

Décision

Das zuständige Militärgericht verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung und versuchter einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 110.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 3 Jahren.