Cas 2015-009N

Antisemitischer Facebook Eintrag: Hitlerbild " (...) um euch zu zeigen, wieso ich sie getöten habe»

St-Gall

Historique de la procédure
2015 2015-009N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase);
Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique;
Sons / images
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar gepostet.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde bringt der Beschuldigte mit dieser Äusserung bewusst zum Ausdruck, es gäbe eine Rechtfertigung für den Holocaust und setzt die Juden damit öffentlich bewusst herab, was nach Art. 261bis Abs. 4 StGB strafbar ist.

En fait / faits

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, ein Bild mit Adolf Hitler, welches mit folgendem Schriftzug versehen war: „Ich könnte alle Juden töten, aber ich habe einige am Leben gelassen, um euch zu zeigen, wieso ich sie getötet habe.“

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 50.00 (bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von drei Jahren) und zu einer Busse von CHF 600.00. Ausserdem auferlegt sie ihm die Verfahrenskosten.