Cas 2015-018N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: „[…] es gibt erst friden wen alle juden vernichtet sind […]“

Soleure

Historique de la procédure
2015 2015-018N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase);
Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique;
Sons / images
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

En fait / faits

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, folgende Beiträge: „JEDEM DAS SEINE“ mit einem Bild des KZ Buchenwald, „dreckiger locken kopf…(Bild einer Pistole) es gibt erst friden wen alle juden vernichtet sind“, „Jeden Tag das selbe. Es raubt mir den Verstand. Seh ich Juden, wie sie morden in fremden Land. Es heisst Palästina nicht Israel. Doch dort herrschen Zionisten unter Mordbefehl. Und dann darf man hier nicht sagen, was man denkt. Wenn mal ein Araber verzweifelt die Besatzer sprengt. Das tapfere Volk von Palästina sollte man verehren. Weil sie allein sich auf der Welt noch gegen Juden Wehren.“

Décision

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 70.00 verurteilt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt.