Cas 2015-021N
Soleure
Historique de la procédure | ||
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2015 | 2015-021N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Ecrits |
Environnement social | Internet (sans réseaux sociaux) |
Idéologie | Antisémitisme; Extrémisme de droite |
Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» einen diskriminierenden Beitrag. Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt.
Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» den diskriminierenden Beitrag «I will Hitler Back». Dadurch setzte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Juden durch Wort und Schrift wegen ihrer ‘Rasse’, resp. ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herab.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 100.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt.