Cas 2015-030N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: „Wart nur du drecks jude…früher odr spöter sind du und dis volk dra!!“

Lucerne

Historique de la procédure
2015 2015-030N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Incitation à la haine et à la discrimination (al. 1);
Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar gepostet.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde hat er in der Nennung eines Unbekannten implizit die Gesamtheit der Juden öffentlich wegen ihrer Religion und/oder Ethnie in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt, indem er diese beleidigt hat und zu Hass und Gewalt aufgerufen hat. Mit seiner Äusserung hat er die jüdische Glaubensgemeinschaft als nicht gleichwertig und gleichberechtigt dargestellt. Sein Verhalten ist nach Art. 261bis StGB strafbar.

En fait / faits

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, folgenden Beitrag: „Wart nur du drecks jude…früher odr spöter sind du und dis volk dra!!“.

Décision

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, und zu einer Busse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen bei Nichtbezahlung) verurteilt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von CHF 410.00 auferlegt.