Cas 2017-003N

Antisemitische Kommentare auf Facebook: «Hitler hat zu wenig erwischt»

Zurich

Historique de la procédure
2017 2017-003N Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Beschuldigte veröffentlichte im Januar 2017 auf Facebook zwei rassitische Kommentare.
Dadurch diskriminierte der Beschuldigte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft und setzte sie in ihrer Menschenwürde krass herab, was der Beschuldigte wusste oder zumindest billigend in Kauf nahm.

En fait / faits

Der Beschuldigte veröffentlichte im Januar 2017 auf Facebook zwei Kommentare mit folgendem Wortlaut: «Die verdammten sch…Juden steuern die Medien und niemand anders. Du sagst du hast deine Lieblings jurnis…das sind Juden, also bitte!!!» und «Strafanzeige häääää!! Leider hat unser lieber Hitler viel zu wenig von euch erwischt! Ich sags noch einmal – vernichtet Israel und es herrscht Weltfrieden».

Décision

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 110.00, ausmachend CHF 6'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 3 Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.