Cas 2018-014N

Verbale Auseinandersetzung mit angeblich rassistischen Äusserungen

Zurich

Historique de la procédure
2018 2018-014N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Aucune indication sur l'environnement social
Idéologie Racisme (couleur de peau)

Synthèse

Zwischen der Beschuldigte – welche minderjährig ist – und einem anderen Jungen, ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen.
Nach Ansicht der Jungensanwaltschaft kann die Beschuldigte unter diesen Umständen nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass sie sich in diskriminierte Weise geäussert hat. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.

En fait / faits

Zwischen der Beschuldigte – welche minderjährig ist – und einem anderen Jungen, ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Junge behauptet, dass die Beschuldigte ihn als « Scheiss-Neger » bezeichnet habe. Die Beschuldigte bestreitet das.

Décision

Die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte wegen Rassendiskriminierung wird eingestellt.