Cas 2020-039N
Berne
Historique de la procédure |
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Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | Race |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif | Publiquement (en public); Elément constitutif subjectif de l'infraction |
Mots-clés | |
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Auteurs | Militaire |
Victimes | Personnes noires / PoC |
Moyens utilisés | Déclarations orales |
Environnement social | Lieux publics; Autorités / administration / armée |
Idéologie | Racisme (couleur de peau) |
Der Beschuldigte machte während einer Zugfahrt auf der Heimfahrt (Entlassungsreise) in Anwesenheit von zwei anderen Angehörigen der Armee die folgenden Äusserungen: «Schwarze Frauen sind keine richtigen Frauen»; «Schwarze Leute sind keine richtigen Leute» oder «sind nur zum Arbeiten gut» oder «sind keine Menschen, sondern Maschinen».
Das militärgerichtliche Verfahren betreffend den Vorwurf der wiederholten sexistischen und rassistischen Äusserungen wird eingestellt und der Beschuldigte wird mit einer Disziplinarbusse von CHF 400.00 bestraft.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich mehrfach rassistisch und sexistisch geäussert zu haben. Aus den Akten ergibt sich, dass er auf einer Zugfahrt 2019 auf der Heimfahrt (Entlassungsreise) in Anwesenheit von zwei anderen Angehörigen der Armee folgende Sätze aussprach: «Schwarze Frauen sind keine richtigen Frauen»; «Schwarze Leute sind keine richtigen Leute» oder «sind nur zum Arbeiten gut» oder «sind keine Menschen, sondern Maschinen». Der Beschuldigte macht geltend, diese Sätze seien im gegenseitigen Gespräch gefallen. Auch sei er von den anwesenden Angehörigen der Armee provoziert worden. Das Ganze sei in einer Männerrunde passiert.