Cas 2021-047N

Rassistischer WLAN-Name

Nidwald

Historique de la procédure
2021 2021-047N Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase)
Objet de protection Race;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Publiquement (en public)
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Voisinage;
Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Antisémitisme;
Révisionnisme

Synthèse

Der Beschuldigte versah für einen bestimmten Zeitraum seinen WLAN-Anschluss bei sich zu Hause mit dem Namen "Hitler did nothing wrong". Dadurch verharmloste bzw. verleugnete er den Völkermord an den Jüd*innen während des Zweiten Weltkriegs.

Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt.

En fait / faits

Der Name des WLAN des Beschuldigten "Hitler did nothing wrong" war für alle sich in der Nähe befindlichen Personen öffentlich einsehbar.

Décision


Der Beschuldigte wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 160.00 bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von Fr. 2’000.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu vollziehen durch eine Freiheitsstrafe von 13 Tagen.