Cas 2021-047N
Nidwald
Historique de la procédure | ||
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2021 | 2021-047N | Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase) |
Objet de protection | Race; Religion |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif | Publiquement (en public) |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Ecrits; Communication électronique |
Environnement social | Voisinage; Internet (sans réseaux sociaux) |
Idéologie | Antisémitisme; Révisionnisme |
Der Beschuldigte versah für einen bestimmten Zeitraum seinen WLAN-Anschluss bei sich zu Hause mit dem Namen "Hitler did nothing wrong". Dadurch verharmloste bzw. verleugnete er den Völkermord an den Jüd*innen während des Zweiten Weltkriegs.
Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt.
Der Name des WLAN des Beschuldigten "Hitler did nothing wrong" war für alle sich in der Nähe befindlichen Personen öffentlich einsehbar.
Der Beschuldigte wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 160.00 bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von Fr. 2’000.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu vollziehen durch eine Freiheitsstrafe von 13 Tagen.