Cas 2021-103N

Veröffentlichung eines antisemitischen Pamphlets im Parteimagazin 1

Berne

Historique de la procédure
2021 2021-103N Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 schuldig erklärt.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Ethnie;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Acteurs politiques
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Propagation de matériel raciste
Environnement social Autre environnement social
Idéologie Antisémitisme;
Extrémisme de droite

Synthèse

Der Beschuldigte veröffentlichte als damaliger Parteipräsident einer rechtsextremen Schweizer Partei und (Mit-)verantwortlicher des Parteimagazins einen antisemitischen Text des ersten Protokolls von «Die Protokolle der Weisen von Zion» mit einem kurzen Vorwort.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB für schuldig erklärt.

En fait / faits

Der Beschuldigte veröffentlichte als damaliger Parteipräsident einer rechtsextremen Schweizer Partei und (Mit-)verantwortlicher des Parteimagazins, einen antisemitischen Text des ersten Protokolls von «Die Protokolle der Weisen von Zion» mit einem kurzen Vorwort.

Décision

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 schuldig erklärt.
Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.00, ausmachend CHF 2200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 440.00 bestraft.