Cas 2022-063N
Berne
Historique de la procédure | ||
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2022 | 2022-063N | Der Beschuldigte wird unter anderem der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs) |
Objet de protection | Objet de protection en général |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Jeunes |
Victimes | Aucune indication sur la victime |
Moyens utilisés | Ecrits; Autres moyens utilisés |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Aucune indication sur l'idéologie |
Der Beschuldigte und ein Kollege sprayten ein Hakenkreuz auf das Klettergerüst eines Spielplatzes. Als die Polizei wegen einer Meldung vor Ort eintraf, flüchtete der Beschuldigte und ignorierte mehrfache Aufforderungen, stehen zu bleiben.
Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) und der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte begab sich gemeinsam mit einem Kollegen auf einen Spielplatz und sprayte u.a. ein Hakenkreuz an das sich dort befindenden Klettergerüst. Als er im Anschluss die Polizei, welche sich anlässlich einer Meldung vor Ort begab, wahrnahm, flüchtete er. Er hielt auch auf mehrfache Aufforderung der Polizei stehen zu bleiben und auf Zurufen von «Halt Polizei» nicht an und hinderte die Kantonspolizei Bern somit an der Anhaltung.
Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) und der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Busse von CHF 240.00 bestraft.