Cas 2023-043N

Rassistische Äusserung bei Schulturnier 2

Lucerne

Historique de la procédure
2023 2023-043N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Publiquement (en public)
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Loisirs / Sport
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der Beschuldigte soll sich im Rahmen eines Schülerturniers rassistisch gegenüber einem Spieler geäussert haben, während er aufgebracht mit dem Schiedsrichter einen Fehlentscheid diskutierte.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.

En fait / faits

Im Rahmen einer Einvernahme als Beschuldigter (wegen Drohung) erstattete A. Gegenanzeige gegen C. wegen Rassendiskriminierung. Konkret soll sich C. an einem Schülerturnier, wie folgt geäussert haben: «Ihr Ausländer könnt eure Kinder nicht erziehen». Hintergrund war, dass C. nach einem Spiel zusammen mit seinem Bruder aufgebracht mit dem Schiedsrichter einen Fehlentscheid diskutierte.

En droit / considérants

Der Tatbestand von Art. 261bis Abs. 4 StGB setzt ein Handeln in der Öffentlichkeit voraus, d.h., es muss die Möglichkeit der Wahrnehmung durch unbestimmt viele Menschen bestehen. Eine Äusserung ist öffentlich, wenn sie an einen grösseren, durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Kreis von Personen gerichtet ist.

Weiter muss der Angriff in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise erfolgen. Die Menschenwürde ist verletzt, wenn dem Opfer seine Existenzberechtigung als Mensch abgesprochen wird wegen einer Eigenschaft, die ohne sein Zutun Bestand hat.

Selbst wenn vollumfänglich auf die Sachverhaltsdarstellung von A. abgestellt würde, ist festzustellen, dass die fraglichen Äusserungen nicht öffentlich getätigt wurden, sondern von C. gegenüber A. Ob Dritte diese (mit)gehört haben, ergibt sich aus den Aussagen nicht; und selbst wenn, handelt es sich um einen eng begrenzten Personenkreis (allenfalls Bruder, Schiedsrichterquartett und Mitglieder der Spielkommission). Zudem betrifft die Aussage auch nicht die Menschenwürde, da sie A. als Adressaten nicht die Existenzberechtigung als Mensch abspricht wegen einer Eigenschaft die ohne sein Zutun Bestand hat.

Der zu beurteilende Tatbestand ist somit eindeutig nicht erfüllt. Es wird keine Strafuntersuchung eröffnet.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.