Trotz klarer Erkenntnisse aus dem völkerrechtlichen Gutachten verzichtet der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 20. Februar darauf, die spezifische Verfolgung von Jenischen und Sinti unmissverständlich anzuerkennen. Stattdessen bekräftigt er lediglich die bereits 2013 ausgesprochene Entschuldigung gegenüber den Opfern fürsorgerischer Zwangsmass-nahmen und Fremdplatzierungen – und räumt damit nur ein, dass auch Jenische und Sinti hiervon betroffen waren. So wird die systematische, rassistisch motivierte Verfolgung der Jenischen weiterhin relativiert und ausgeklammert.