Eine Person wendete sich besorgt an die EKR, nachdem sie beobachtet hatte, wie ein Türsteher einer Bar einem jungen Mann den Eintritt verweigerte. Dies mit der Begründung, er habe die Anweisung vom Chef, keine Personen mit dem Status N oder F einzulassen. Die ratsuchende Person wollte wissen, ob dies nicht gegen das Diskriminierungsverbot von Art. 8 BV verstosse. Die EKR teilte ihr mit, dass Art. 8 BV nur im Verhältnis zwischen Staat und Privatpersonen gelte und nicht im direkten Verhältnis zwischen Privaten. Die EKR erläuterte der ratsuchenden Person die Rechtslage gemäss Art. 261bis StGB, wonach sich strafbar macht, wer eine Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer «Rasse», Ethnie oder Religion verweigert. Bei dem Vorfall handelte es sich zwar um eine Leistungsverweigerung, sie erfolgte jedoch nicht aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion. Der Aufenthaltsstatus ist an sich nicht von der Rassismusstrafnorm geschützt. Ist das ausschlaggebende Merkmal für die Einlassverweigerung aber nicht unbedingt der Rechtsstatus, sondern die Hautfarbe der betroffenen Person, kann es sich sehr wohl um eine strafbare Diskriminierung handeln.
Der ratsuchenden Person wurde erklärt, dass die Rechtslage in diesem Fall nicht ganz klar sei. Die entsprechende Rechtsprechung sei nicht einheitlich und es komme jeweils auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.
Die EKR wies aber auch darauf hin, dass eine Leistungsverweigerung zulässig sein kann, wenn sie sachlich begründet ist. So etwa, wenn der Clubbetreiber mit dem abgewiesenen Gast oder mit einer konkreten Gruppe von Personen, welcher der abgewiesene Gast angehört, in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen (etwa wegen Gewalt, Belästigung von Gästen oder sexuellen Übergriffen) gemacht hat. Die EKR riet der ratsuchenden Person, der Leitung der Bar einen Brief zu schreiben und um eine Stellungnahme zu bitten, in welcher die Regel begründet wird.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019
Die EKR führt eine juristische Datensammlung mit Entscheiden und Urteilen, die seit 1995 nach Artikel 261bis des Strafgesetzbuches von den verschiedenen Rechtsinstanzen der Schweiz gefällt wurden.