Fachtagung vom 18. Januar 2000
Sowohl die Menschenrechtsverträge als auch die Bundesverfassung verlangen die Gleichbehandlung aller Religionen und verbieten Diskriminierung aus religiösen und kulturellen Gründen. In der Praxis stösst der Anspruch der muslimischen Minderheiten auf freie Religionsausübung, soweit er überhaupt zur Kenntnis genommen und reflektiert wird, auf Unsicherheit, institutionelle Schwierigkeiten und zum Teil auf Ablehnung.
Anhand der Bedürfnisse der muslimischen Glaubensgemeinschaften stellte die Fachtagung die Frage der institutionellen Integration (noch) nicht etablierter Religionsgemeinschaften zur Diskussion. Beleuchtet wurden insbesondere Fragen nach der öffentlichrechtlichen Anerkennung muslimischer Religionsgemeinschaften, der Arbeitsbewilligung für Geistliche, der Finanzierung religiöser Einrichtungen, der Einbürgerungspraxis, der Schaffung muslimischer Friedhöfe, dem Bau von Moscheen und religiösen Zentren, der Organisation des Religionsunterrichtes und der Regelung religiöser und kultureller Konflikte (in Schule und am Arbeitsplatz etc.).
Im September 2002 wurde diese Debatte an einer weiteren Fachtagung fortgesetzt.
Programm der Fachtagung 2000 (PDF, 29 kB)
Exposé de Hans Mahnig, Forum suisse pour l'étude des migrations, Neuchâtel (Französisch)
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