Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR und der Eidgenössischen Migrationskommission EKM
25.10.2018
Die Selbstbestimmungsinitiative schwächt die international gültigen Menschenrechte in der Schweiz und raubt uns die Möglichkeit, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen. Sie gefährdet zudem die Rechtssicherheit in den internationalen Beziehungen und unterwandert die Glaubwürdigkeit der Schweiz als zuverlässige Vertragspartnerin. Dies hat tiefgreifende Konsequenzen insbesondere für einen Kleinstaat wie die Schweiz.