Die EKR wird von der Partnerorganisation des Europarats, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), als nationales spezialisiertes Menschenrechtsorgan anerkannt. Sie wird von Delegationen des Europarats, welche die Schweiz besuchen, angehört.
Der Europarat ist eine am 5. Mai 1949 gegründete Organisation. Die Schweiz ist dem Europarat 1963 beigetreten. Hauptziele und Aufgaben des Europarats sind u.a. der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats sowie die Suche nach Lösungen für gesellschaftliche Probleme Europas wie z.B. die Diskriminierung von Minderheiten, Fremdenhass, Intoleranz. Im Rahmen des Europarats entstanden bisher über 200 Konventionen, Protokolle und Vertragswerke.
Grundlegend im Bereich der Menschenrechts- und Antidiskriminierungspolitik ist die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention EMRK). Die Schweiz ist diesem Vertragswerk 1974 beigetreten.
Verletzungen der EMRK können nach Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel auf staatlicher Ebene beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden.
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995 überlässt den Vertragsstaaten die Definition der Minderheiten auf ihrem Territorium, schützt aber deren individuell oder im Kollektiv ausgeübten Rechte wie eigener Sprachgebrauch, Bildungseinrichtungen, kulturelle Identität. Es enthält auch ein Diskriminierungsverbot. Das Rahmenabkommen ist in der Schweiz am 1. Februar 1999 in Kraft getreten. Die Schweiz definierte die drei Minderheitensprachgruppen, die jüdische Gemeinschaft und die Jenischen, Sinti und Manouches als nationale Minderheiten.
Die ECRI war am Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats in Wien am 9. Oktober 1993 beschlossen und 1994 gegründet worden.
Die Kommission setzt sich aus unabhängigen Experten/-innen aus jedem Mitgliedsland des Europarats zusammen. Sie verfasst kritische Berichte zur Situation in den Ländern des Europarats, gibt Empfehlungen zu aktuellen Themen heraus und führt - meist mit Partnerorganisationen in den Ländern - Aktivitäten zur Sensibilisierung der Zivilgesellschaft durch.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (European Commission against Racism and Intolerance, ECRI) und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus arbeiten seit 1997 projektbezogen zusammen. Des Weiteren stellt die ECRI auch eine Plattform dar, in die nationale Institutionen wie die EKR ihre Ideen und Anregungen einspeisen können.
Gleichzeitig fungiert die EKR aber auch als Multiplikator für die Empfehlungen der ECRI und unterstützt den Länderbericht von ECRI zur Schweiz mit Medienarbeit auf nationaler Ebene.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 22.07.2024