Cas 2009-019N
Zurich
Historique de la procédure | ||
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2009 | 2009-019N | Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein. |
Critères de recherche juridiques | |
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Autorité/Instance | Autorité de poursuite compétente |
Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Etrangers et membres d'autres ethnies |
Moyens utilisés | Ecrits |
Environnement social | Media (Internet inclus) |
Idéologie | Aucune indication sur l'idéologie |
Der Angeklagte hat über die europäische Werbeagentur X in einer Wochenzeitung ein Inserat mit dem Text «Deutsche sind arrogant, laut, geizig und nehmen uns die Jobs weg» und «Wir suchen Schweizer Berater, Texter und Art Directors» platziert. Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger. Mit dem Inserat wollte er gegen die Werbeagentur X wirken, welche ursprünglich eine deutsche Firma war und welcher zum Vorwurf gemacht wurde, sie stelle in Zürich nur Deutsche an.
Das Inserat erscheint als öffentlicher Aufruf zur Diskriminierung Angehöriger einer bestimmten Rasse oder Ethnie. Die Strafverfolgungsbehörde stellt fest, dass die Menschenwürde von Deutschen nicht verletzt wird, da ihnen die Existenzberechtigung wegen einer bestimmten Eigenschaft nicht abgesprochen wird.
Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.