Cas 2007-022N
Soleure
Historique de la procédure | ||
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2007 | 2007-022N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Déclarations orales; Ecrits |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Antisémitisme; Révisionnisme |
Der Beschuldigte äusserte sich in einem Flugblatt mit dem Titel «Wie war das mit dem Holocaust?» antisemitisch. Mehrere dieser Exemplare wurden zusammen mit einer Einladung zu einem Vortrag des Angeschuldigten in den Briefkästen der Bewohner zweier Dörfer gefunden. Gemäss der zuständigen Strafverfolgungsbehörde leugnete der Angeschuldigte mit dem Flugblatt den Holocaust. Weiter stellte der Angeklagte die Existenz der Gaskammern in Frage. Er spricht unter anderem von gutgläubigen Holocaust-Überzeugten, vom Glauben an den Holocaust, Holocaust-Dogma, angeblichen Geschehnissen und davon, dass die Gaskammern mit den 6 Millionen Opfern noch nie nach juristisch und wissenschaftlich haltbaren Grundsätzen, also objektiv, untersucht worden seien.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.-, insgesamt CHF 1'800.-.
Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.-, insgesamt CHF 1'800.-, verurteilt.