Cas 2007-056N
Soleure
Historique de la procédure | ||
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2007 | 2007-056N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Refus de produits ou de services (al. 5) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Acteurs du secteur tertiaire |
Victimes | Etrangers et membres d'autres ethnies |
Moyens utilisés | Refus de prestations |
Environnement social | Loisirs / Sport |
Idéologie | Racisme (nationalité / origine) |
Zwei Türsteher eines Dance Clubs verweigerten dem Opfer den Einlass in das Lokal mit der Begründung, dass auf Geheiss der Geschäftsleitung (siehe EKR-Datenbank 2007-57) keine Angehörigen von Balkanstaaten im Lokal erwünscht seien. An diesem Abend wurde der Geschädigte von einem Team eines Fernseh-senders begleitet, welches alles auf Video aufnahm. Der Beschuldigte Türsteher konnte aber nicht als Urheber der Äusserung ausgemacht werden, da auf der Videoaufnahme die Aussage dem zweiten Türsteher zugeordnet werden konnte. Aus diesem Grund wurde die Strafuntersuchung eingestellt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.