Cas 2017-019N

Antisemitische Äusserungen auf Facebook

Zurich

Historique de la procédure
2017 2017-019N Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Beschuldigte.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Beschuldigte machte auf Facebook antisemitische Äusserunge.

En fait / faits

Der Beschuldigte machte auf Facebook folgende Äusserungen: «von wegen 'Reinlichkeit' ... und eine unerträgliche 'Duft' in der Luft - mit anderen Worten ungepflegt und 'unreinlich'..." und "... darum wundert es mich nicht das 'ihr unbeliebt seid und nirgends willkommen - ich verurteile jede Art von Gewalt - und ihr macht dies noch im Namen Christi - wie erbärmlich seid ihr doch! Ich verachte euch abgrundtief…» .

Décision

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB), schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend CHF 2'100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.