Der Nationalrat anerkennt den durch den "Islamischen Staat" ab dem Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden verübten Völkermord. Er ersucht den Bundesrat, von der Anerkennung durch den Nationalrat Kenntnis zu nehmen und sie auf dem üblichen diplomatischen Weg weiterzuleiten.
Das Grenzwachkorps ist bei seiner Arbeit verpflichtet die Menschen- und Grundrechte von Zivilpersonen zu respektieren. Einzelne Vorfälle zeigen, dass dies nicht immer der Fall ist. Aus den Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit ist nicht ersichtlich, ob und wie Grenzwächter zu strafrechtlich relevantem Verhalten und zur Einhaltung der Menschen- und Grundrechte ausgebildet werden.
Der Bundesrat soll verschiedene Fragen in Bezug zu der Zunahme von sozialhilfebeziehenden Personen aus Afrika, die Geburtenrate bei den Eritreern und eine Begründung warum anscheinend die Sozialhilfebeziehenden aus Afrika in den letzten Jahren explodiert sind.
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für ein schweizweites Verbot von Konversionsmassnahmen (auch bekannt als "Konversionstherapien") bei Minderjährigen und/oder bei jungen Erwachsenen und eine entsprechende Strafnorm zu schaffen. Damit sind sämtliche Massnahmen gemeint, die eine Veränderung ("Umpolung") oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks (SOGIE) zum Ziel haben. Bei der Definition dieser Begrifflichkeiten soll er sich an den internationalen Standards (Yogyakarta Principles) orientieren. Verboten werden sollen das Anbieten, Vermitteln und Bewerben solcher Konversionsmassnahmen.
Zahlreiche Organisationen der LGBTI-Communities in Europa weisen darauf hin, dass aufgrund Putins Angriff auf die Ukraine queere Menschen aus dem Kriegsgebiet in besonderer Weise in Gefahr sind. Zudem entwickelt sich die grösste Fluchtbewegung aktuell nach Polen, Ungarn und Rumänien. Die Regierungen dieser Länder haben in den letzten Jahren eine massiv queerfeindliche Politik vertreten und durchgesetzt, weshalb folglich queere Geflüchtete in diesen Ländern nicht sicher sind. (...)
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über das Ausmass von Digitaler Gewalt in der Schweiz und Massnahmen zu deren Bekämpfung zu verfassen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wieso Digitale Gewalt sich grenzenlos ausbreiten kann, woran die Strafverfolgung gegen Digitale Gewalt scheitert, wer besonders betroffen ist und welche Massnahmen ergriffen werden oder welche Anlaufstellen geschaffen werden müssen, um sie einzudämmen.
Die Positionierungen des heutigen Bundesrates stellen eine ethisch verheerende und für die Schweiz schändliche Gleichbehandlung in der Bewertung und Erklärung von Förderung und Ächtung des Sklaverei-Verbrechens dar. Beides, Förderung und Ächtung, beruhe gemäss Bundesrat auf angeblich wandelbaren "Wertvorstellungen". Ein Verbrechen gegen die Menschheit, also die Aufhebung aller Werte, mit "Wertvorstellungen" zu entschuldigen ist inakzeptabel.
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Änderung des Opferhilfegesetzes (OHG) auszuarbeiten, sodass das kantonale Recht höhere Beträge als nach Artikel 23 Absatz 2 vorsehen kann, wenn die Genugtuung von einem Gericht festgelegt wird.
Die Daten, die heute erfasst werden, entscheiden darüber, wie unsere Gesellschaft von morgen aussieht. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass durch datenbasierte Entscheidungen keine Ungleichheiten konsolidiert werden dürfen, und dass es sich beim Gender Data Gap um ein virulentes Problem mit breiten gesellschaftlichen Implikationen handelt?
2. Gibt es in der Schweiz Forschung dazu? Wenn nicht, wäre der Bundesrat bereit beispielsweise über ein
ausgeschriebenes Forschungsprojekt dieses Thema für den Kontext der Schweiz zu untersuchen?
3. Verfolgt der Bundesrat die aktuellen Regulierungsbestrebungen in der EU und kann er abschätzen, welche Folgen diese für die Schweiz haben werden?
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus sowie der dazugehörigen Verordnung, eine Statistik über die angeordneten Massnahmen geführt werden könnte. Diese könnte vom Bundesamt für Statistik erfasst und publiziert werden analog etwa zu den Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt.
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, (...)
Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die es erlauben, die terroristische Bedrohung, die von einer Person ausgeht, vor deren Freilassung aus der Untersuchungshaft oder aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug umfassend und ganzheitlich zu beurteilen. Namentlich sollen ein zweites unabhängiges psychiatrisches Gutachten sowie die Erstellung von Berichten durch die Sicherheitsbehörden vorgeschrieben werden.