Ein Schweizer Sportverband beschloss an einer Generalversammlung, mit der Lockerung der Zulassungsbestimmungen für Spielerinnen und Spieler aus EU-Staaten eine verschärfte Lizenzbestimmung für alle anderen ausländischen Spielerinnen und Spieler einzuführen. Letztere sollten den Vermerk «E» in der Lizenz permanent beibehalten müssen, der sie zum Beispiel von einer Teilnahme an Verbandsmeisterschaften ausgeschlossen hätte.
Nach Kontakten mit der Beratungsstelle der EKR reichten betroffene Spieler einen Rekurs gegen diesen Beschluss ein. Die EKR wandte sich in einem Schreiben an den Verbandsvorstand. Der Verband liess daraufhin ein Rechtsgutachten durch Swiss Olympic erstellen, das auf den Verlust erworbener Rechte der langen ansässigen Spielerinnen und Spieler aus Nicht-EU-Ländern verwies. An der Generalversammlung der Delegierten kam der Sportverband auf den damaligen Entscheid zurück und verzichtete auf die Einführung der benachteiligenden Regelung für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019
Die EKR führt eine juristische Datensammlung mit Entscheiden und Urteilen, die seit 1995 nach Artikel 261bis des Strafgesetzbuches von den verschiedenen Rechtsinstanzen der Schweiz gefällt wurden.