Der Bundesrat wird beauftragt, den am 1. November 2023 erneut verlängerten Schutzstatus S
- auf Personen zu beschränken, die ihren letzten Wohnsitz in ukrainischen Regionen hatten, die ganz oder teilweise durch Russland besetzt sind oder in denen mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen stattfinden;
- für Personen aufzuheben, die ihren letzten Wohnsitz in ukrainischen Regionen hatten, die unter ukrainischer Kontrolle stehen und in denen keine Kampfhandlungen stattfinden;
- für nicht ukrainische Staatsangehörige aufzuheben, ausgenommen von der Ukraine anerkannte Flüchtlinge.
(...) Doch warum genau kommen Menschen in die Schweiz, welche Gründe legen sie dar und welche Gründe haben die Verwaltung dazu bewogen, den Menschen den Flüchtlingsstatus zu verleihen? Heute werden das Parlament und die Öffentlichkeit bloss über Zahlen und Nationalitäten in Kenntnis gesetzt. In Zukunft soll ein regelmässig erscheinender Bericht des SEM darüber unterrichten.
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie der Schutzstatus S entkoppelt werden kann. Für neu eingereiste Personen wird das ordentliche Asylverfahren angewendet, der Schutzstatus S kann nicht mehr (neu) vergeben werden.
Die Zentralisierung und Reduzierung der Verwaltung des S-Status durch den Bund, die die Qualität und Effizienz der Kontrollen beeinträchtigen, sind offenbar die Ursache für die neuen Missbräuche.
Angesichts der Milliarden, die der S-Status den Steuerzahler kostet, und die der Bundesrat bis Ende März 2025 verlängert hat, ist die Situation untragbar.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: (...)
In den letzten Wochen und Monaten haben sich die Berichte zum Missbrauch des Schutzstatus S in einer drastischen Art und Weise gehäuft. Gemeinde, Kantone, Ämter und auch Personen, die seit Jahren engagiert im Flüchtlingsbereich arbeiten, berichten wiederholt von folgenden zwei Problemen: (...)
Der Bundesrat wird beauftragt, Anpassungen beim Schutzstatus S vorzunehmen. Insbesondere soll der Schutzstatus S aberkannt bzw. nicht wieder erlangt werden wenn: (...)
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 74 des Asylgesetzes sei wie folgt anzupassen: (...)
Gemeindebehörden fällt auf, dass Roma-Grossfamilien mit S ihren Asylstrukturen zugewiesen werden. Sie hegen den Verdacht, dass diese durch Korruption zu ukrainischen Dokumenten gelangten. Die Zweifel nähren sich aus Aussagen anderer Personen mit S.
- Ist der Bund diesbezüglich aktiv geworden?
- Gibt es internationale Vorkehrungen?
- Können die Dokumente auf inhaltliche Korrektheit geprüft werden?
- Wie viele Erwachsene mit mehr als drei Minderjährigen haben in den letzten Monaten einen Antrag gestellt?
Viele grosse Roma Familien aus der Ukraine kommen mit in die Schweiz. Viele sprechen weder russisch noch ukrainisch. Viele kommen mit Ausweisen aus der selben Ortschaft. Der Verdacht liegt nahe, dass Papiere erworben werden können.
- Hat das SEM Hinweise auf eine solche Praxis?
- Wird dies untersucht?
Der Bundesrat will wegen der Machtübernahme der Taliban das Asylrecht auf alle afghanischen Frauen ausweiten, weil diese durch die traditionelle Weltsicht der Taliban systematisch unterdrückt würden. Das gleiche Argument könnte man in allen Ländern, in denen ein reaktionärer Islam gelebt wird, anwenden, wie z.B. im Iran, den Golfstaaten oder in Ländern mit starken islamistischen Gruppierungen.
Will der Bundesrat das Asylrecht grundsätzlich auf alle muslimischen Frauen weltweit ausdehnen?
In den vergangenen Monaten ist es beim SEM zu Fällen gekommen, bei welchen nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mit der Begründung "potenzieller Reputationsverlustes für die Schweiz" verweigert wurde.
Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Bei wie vielen nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen wurde der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis abgelehnt, zur Ablehnung vorgemerkt oder die Entscheidung verzögert? (...)
Der Bundesrat wird beauftragt:
1. Afghanistan für männliche Staatsbürger als «Save country» zu bezeichnen;
2. ein Rücküberstellungsabkommen für Sekundärmigration mit Österreich auszuhandeln;
3. für männliche afghanische Migranten mit illegalem Aufenthalt die Rücküberstellung auch im Fast-Track-Verfahren anzustreben;
4. mit Afghanistan ein Migrationsabkommen / eine Migrationspartnerschaft auszuhandeln.
Der Bundesrat wird beauftragt, die seit dem 17. Juli 2023 ausgeübte Praxisänderung in Bezug auf die Praxis der Asylgesuche von Afghaninnen rückgängig zu machen. Massgebend muss das Herkunftsland und nicht die Nationalität sein.
Die Vorsteherin des EJPD hat letzte Woche bekannt gegeben, dass sie vermehrt humanitäre Visa vergeben möchte. Die rechtliche und politische Machbarkeit, möchte sie noch mit dem Bundesrat besprechen und generell ausloten. Um umfassende Informationen und Klarstellungen zu der Vergabe von humanitären Visa zu erhalten, wird der Bundesrat angehalten die folgenden Fragen vorgängig zu klären : (...)
Der Bundesrat wird beauftragt, das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) so zu ändern, dass unter Einhaltung des Völkerrechts ausländischen Personen, die in der Schweiz betteln, eine allfällige Aufenthaltsbewilligung entzogen wird, dass für diese Personen ein Rayonverbot verhängt wird und dass sie, wenn nötig, in ihr Herkunftsland zurückgeschafft werden können.
In der Vernehmlassung zur Änderung des Asylgesetzes (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes) hielt der Bundesrat im erläuternden Bericht in Bezug auf Artikel 25a (Disziplinarmassnahmen) fest, dass bei einem Diebstahl nur dann eine Störung des Betriebs eines Bundesasylzentrums vorliege und damit eine Interventionsmöglichkeit bestehe, wenn der Diebstahl in unmittelbarer Nähe des Zentrums erfolgt sei. Diese Interpretation scheint zu restriktiv: Jeder Diebstahl müsste berücksichtigt werden, unabhängig davon, wo er begangen wird.
Die Gesetzgebung soll dahingehend geändert werden, dass bei der Beurteilung von Gewaltverbrechen die Verbindungen der Täterin oder des Täters zu ihrem oder seinem Herkunftsland bei der Interessenabwägung nach Artikel 66a Absatz 2 des Strafgesetzbuches nicht berücksichtigt werden.
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, um die bisherige Ersatzmassnahme der "Vorläufigen Aufnahme" durch einen eigenständigen Schutzstatus "H" für "Humanitärer Schutz/ Protection humanitaire" zu ersetzen. Damit soll ein neuer Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzgewährung geschaffen werden, der die Situation der betroffenen Personen verbessert und insbesondere deren Integration gemäss den Zielen der Integrationsagenda Schweiz fördert. Zugleich soll die Vorlage Kohärenz anstreben zur europäischen Regelung des subsidiären Schutzes.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine zu aktivieren. Er will damit sicherstellen, dass sie rasch ein Aufenthaltsrecht erhalten, ohne ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen.
Der Bundesrat schreibt: Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können. Diese Voraussetzung führt zu willkürlichen Entscheiden.
1. Wann ändert der Bundesrat seine Praxis?
2. Wann anerkennt der Bundesrat, dass Eritrea kein sicherer Staat ist?
3. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass Eritreer:innen, die nach altem Asylgesetz in die Schweiz gekommen sind, einen legalen Status erhalten müssen?
4. Wie kann der Bundesrat verantworten, dass Eritreer:innen ins Kriegsgebiet zurückkehren sollen und dies als zumutbar bezeichnen?
5. Wird der Bundesrat eritreische Geflüchtete in Zukunft in der Schweiz anerkennen?
Der Bundesrat wird ersucht, eine Definition für "Personen, die wegen Naturkatastrophen geflüchtet sind, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen" zu erarbeiten und diesen Personen in der Schweiz in Ergänzung des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge einen Flüchtlingsstatus zu verleihen, um sie besser zu schützen.