Diskriminierung bei der Personalrekrutierung ist ein gesellschaftliches Problem. Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Diskriminierung oft schon beim ersten Sichten der Bewerbungsunterlagen stattfindet. So werden beispielsweise Personen mit "ausländisch klingendem" Namen, alleinerziehende Frauen und ältere Menschen weniger oft zu Bewerbungsgesprächen eingeladen als andere - trotz gleicher Qualifikation. Ein "falscher" Name reicht schon aus, um aussortiert zu werden. Die Benachteiligungen erfolgen gar nicht unbedingt bewusst. (...)
Der Bundesrat wird eingeladen, in Absprache mit den Kantonen und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) abzuschätzen, wie viele Berechtigte auf Sozialhilfe verzichten aus Angst, ihr Aufenthaltsstatus werde zurückgestuft oder ihre Chancen auf Einbürgerung verschlechtert.
Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, welche Optionen bestehen, um Betreuungsverhältnisse in privaten Haushaltungen dem Arbeitsgesetz zu unterstellen.
Es sei Art. 21 des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (SR 211.221.31) wie folgt anzupassen: " Der Bund kann privaten Institutionen Finanzhilfen gewähren für: ... c) Dienstleistungen im Bereich der Herkunftssuche."
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen detaillierten und mit Beispielen versehenen Bericht über mögliche Massnahmen zur Förderung der politischen Bildung in der Schweiz vorzulegen. Der Bericht gibt einen Überblick über positive Ergebnisse, Schwachstellen und Verbesserungsvorschläge. Er gründet sich insbesondere auf Massnahmen, die in anderen Ländern umgesetzt werden, beispielsweise in den skandinavischen Ländern, und berücksichtigt die Wahlbeteiligung nach Altersgruppe. Der Bericht definiert die Voraussetzungen für eine Unterstützung des Bundes an die Kantone.